Arbeitsschutz

Das Kapital Arbeitskraft: Es sollte genau so professionell betreut werden wie das Kapital auf dem Konto.

Die Rendite: motiviertere Mitarbeiter, weniger Fehlzeiten, höhere Produktivität.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über technische Qualifikation und übernimmt Unterstützungsverantwortung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen, insbesondere bei ...

  • der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeit. Sie erhalten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der technischen, organisatorischen und sozialen Arbeitsbedingungen. Außerdem stehe ich Ihnen zur Seite bei der Qualifikation und Motivierung der Mitarbeiter.

  • Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation. Dabei entwickele ich mit Ihnen gemeinsam Ziele und Leitvorstellungen, binde den Arbeitsschutz in alle betrieblichen Abläufe reibungsfrei ein.

  • der Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit den Zielen und Aufgaben des Arbeitsschutzes. Die vertrauensvolle Kommunikation mit innerbetrieblichen Partnern ist dabei eine Aufgabe, die ich für Sie übernehmen kann.

Nach der DGUV Vorschrift 2 setzt sich die Betreuung aus einer Grundbetreuung und einer bedarfsgerechten Betreuung zusammen.

 

Beispielhafter Aufgabenkatalog der Grundbetreuung (Quelle: DGUV Vorschrift 2)

 

1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung

       Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung

      Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren

      Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln

      Regelungen zur Durchführung entwickeln

      Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln

       Unterstützung der Führungskräfte

      Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren

      Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren

      Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen; unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen

      Betriebliche Musterbeispiele entwickeln

1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

       Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten

       Fachkunde insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen als Grundbetreuung einbringen

       Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung unterstützen

       Bei der Wirkungskontrolle erforderlicher Maßnahmen beraten

       Bei der Dokumentation im Sinne von § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstützen

1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung

       Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren)

       Auswertungen zusammenfassen und vergleichen sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts)

       Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen

2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –

Verhältnisprävention

2.1 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen

       Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten: Zustand der Arbeitssysteme ermitteln und beurteilen sowie Soll-Zustände festlegen im Hinblick auf Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsorganisation usw. (Erfüllung der Anforderungen nach § 4 ArbSchG)

      In regelmäßigen Abständen Begehungen durchführen, Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen mit geeigneten Methoden; Gesundheitsfaktoren in Arbeitssystemen ermitteln und deren Potenziale beurteilen

      Arbeitsmittel, Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren, Einsatz von Arbeitsstoffen, Arbeitsplatzgestaltung, soziale und sanitäre Einrichtungen überprüfen – unter Beachtung arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer und sonstiger ergonomischer sowie arbeitshygienischer Fragen

      Arbeitsablauforganisation einschließlich Arbeitsaufgaben, -rhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung überprüfen

      Arbeitsstätten und Arbeitsumgebung überprüfen

      Personaleinsatz (Arbeitsplatzwechsel, Alleinarbeit) überprüfen

       Lösungssuche unterstützen, Gestaltungsvorschläge unterbreiten, Durch- und Umsetzung begleiten und darauf hinwirken

      Technische Maßnahmen (Sicherheitstechnik, Ergonomie, einschließlich Instandhaltung der Schutzeinrichtungen)

      Organisatorische Maßnahmen

      Hygienemaßnahmen

      Auswahl, Erprobung, Einsatz, Benutzung, Instandhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

      Gestaltung organisationsbezogener Gesundheitsfaktoren (Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung zur Förderung der Gesundheit)

       Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen

       Wirkungskontrollen durchführen

      Durchführung überprüfen

      Wirksamkeit von durchgeführten Schutzmaßnahmen

      Auf neue Gefährdungen überprüfen

2.2 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen

Z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren, Veränderung betrieblicher Abläufe, Prozesse, Einführung von Arbeitsstoffen, Materialien, Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung

       Vor Inbetriebnahme bzw. Einführung prüfen auf

      Erfüllung von sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen

      Vorhandensein von Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern usw.

      Vorhandensein von Warn- und Gefahrenhinweisen

      Bereitstellung erforderlicher PSA

      Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung

      Ggf. Ableitung ergänzender Maßnahmen

       Auf grundlegende Änderungen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einfordern (einschl. Dokumentationen und Nachweise)

       Zu Festlegungen von erforderlichen Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beraten

3 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention

3.1 Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen

Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere

       Aufbau eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen

       Erstellung von Betriebsanweisungen

       Entwicklung von Verhaltensregeln

       Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug

3.2 Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten

Insbesondere

       auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken

       auf die Benutzung der PSA hinwirken

3.3 Information und Aufklärung

Beschäftigte informieren und aufklären insbesondere über

       Unfall- und Gesundheitsgefahren

       sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten

       Sicherheits- und Schutzeinrichtungen

3.4 Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten

4 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation

Unterstützen insbesondere bei

       Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz

       Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben

       Gewährleistung der Beauftragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, ...)

       Kooperationsverpflichtung der Führungskräfte mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

       Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unteraufträge, Zeitarbeit, Baustellen u. Ä.)

4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung

Unterstützen insbesondere bei

       Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die oberste Leitung und Bekanntmachen im Betrieb

       Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens

       Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Entscheidungen

4.3 Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen

Unterstützen bei der Organisation der Ressourcenbereitstellung, insbesondere hinsichtlich

       erforderlicher Mittel (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG) zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen

       Schaffen personeller Voraussetzungen und Sicherstellen erforderlicher Qualifikation:

      Mitwirken bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten

      Mitwirken bei der Schulung der Ersthelfer

       Schaffen der organisatorischen Voraussetzungen für die Mitwirkungspflichten der Beschäftigen (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG)

4.4 Kommunikation und Information sichern

Insbesondere unterstützen beim

       Einrichten und Betreiben des Arbeitsschutzausschusses

       Bereitstellen erforderlicher Informationen für alle Beteiligten

4.5 Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen

Unterstützen, um Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen durch Regelungen organisatorisch sicherzustellen,

insbesondere

       in allen Produktions- und Dienstleistungsprozessen (Integration in den betrieblichen Alltag)

       für Investitions- und Planungsprozesse

       für Neubau-, Umbau-, Anbauvorhaben

       für Beschaffung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe)

       für Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen; Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

       für Instandhaltung (z. B. Baulichkeiten, Maschinen, Anlagen)

       für Einstellung neuer Mitarbeiter, Umsetzung von Mitarbeitern

4.6 Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren

Unterstützen, um arbeitsschutzspezifische Prozesse zu organisieren, insbesondere bei

       Umgang mit dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz (Vorschriften- und Regelwerksmanagement)

       Überwachen des Zustands der Arbeitsbedingungen

       Umgang mit externen Vorgaben zum Arbeitsschutz (Auflagenmanagement)

       Organisation der Ersten Hilfe; Einsatzplanung der Ersthelfer

       Notfallmanagement, Störfallorganisation

       Unfallmeldewesen

       Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

4.7 Ständige Verbesserung sicherstellen

Unterstützen insbesondere bei

       der Ableitung und Vorgabe von Zielen aus der Bestandsaufnahme

       der Durchführung von Maßnahmen

       der Bewertung von Stand und Entwicklung

       der Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen

5 Untersuchungen nach Ereignissen

5.1 Untersuchung nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen

       Meldepflichtige Unfälle, nicht-meldepflichtige Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle, relevante Zwischenfälle ohne Personenschäden; speziell auch tödliche, lebensbedrohliche und Massenunfälle

       Berufskrankheiten (Verdachtsfälle, anerkannte Berufskrankheiten)

       Arbeitsbedingte Erkrankungen; Auswertung von Gesundheitsberichten von Krankenkassen

       Wegeunfälle

5.2 Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen

5.3 Verbesserungsvorschläge

Ableiten von Verbesserungsvorschlägen aus den Analysen und Untersuchungen zur

       Vermeidung der Wiederholung der eingetretenen Unfälle und Erkrankungen und anderer Ereignisse

       Vermeidung vergleichbarer Unfälle, Erkrankungen und anderer Ereignisse

       Bekämpfung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen

6 Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen

Interessenvertretungen, Beschäftigten

6.1 Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen

Beobachtung und Auswertung

       von Vorschriften und ihrer Weiterentwicklung

       der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin bezüglich

      des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren

      Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung

6.2 Beantwortung von Anfragen

6.3 Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen

6.4 Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren

7 Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

7.1 Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen

Insbesondere bei

       Erfüllung spezieller Forderungen (z. B. Explosionsschutz-Dokument)

       Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten

       Prüfung von Geräten nach BetrSichV

       Unterstützung bei der Dokumentation von Zugangsberechtigungen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen (§ 9 ArbSchG)

       Unterweisung

       Unterrichtung über Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren

       Freigabe von Anlagen usw. für spezielle Tätigkeiten

       Übertragung von Aufgaben

       Kontrollen für Alleinarbeit

7.2 Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und

Unfallversicherungsträgern

7.3 Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes

7.4 Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten

8 Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

8.1 Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern

8.2 Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften

Insbesondere zu Themen wie

       Aufarbeitungen der bestehenden Risiken im Unternehmen sowie Gesundheitsfaktoren in den Arbeitssystemen

       Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitssystemen

       Analysen der Verankerung des Arbeitsschutzes in allen Tätigkeiten und in die betrieblichen Führungsstrukturen

       Planungen zu Veränderungen von Arbeitssystemen und der betrieblichen Organisation

       Schlussfolgerungen für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit

8.3 Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz

8.4 Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen

8.5 Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften

8.6 Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses

Insbesondere

       Vorbereitung

       Teilnahme

       Auswertungen

9 Selbstorganisation

9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)

9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen

9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten

9.4 Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen


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